Übernahme des Dezemberabschlags
(Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz)
In den vergangenen Wochen konnten Sie in den Medien von der Soforthilfe für Bezieher von Gas und Fernwärme lesen. Es wurde beschlossen, dass der Bund die Dezember-Abschlagszahlung 2022 für den Gas- und Fernwärmebezug übernimmt, welcher normalerweise von den Energiedienstleistern von den Wohnungsunternehmen abgebucht wird.
Für Sie als Mieter*in bedeutet das: Die Anrechnung dieser Erstattung erfolgt mit der Nebenkostenabrechnung über das Jahr 2022, welche Sie im Jahr 2023 erhalten. Ein dann eventuell abgerechnetes Guthaben erhöht sich um den auf Ihre Wohnung entfallenden Erstattungsbetrag, eine eventuelle Nachzahlung wird um diesen Betrag vermindert.
Derzeit kennen wir die Höhe des Dezember-Abschlages nur pro Objekt. Die auf Ihre Wohnung entfallende Erstattung können wir erst nach erfolgter Abrechnung im Jahr 2023 ermitteln, wenn Ihre individuellen Verbrauchswerte nach Ablesung feststehen. Über die für Ihr Objekt anfallenden Beträge informieren wir Sie in einem separaten Schreiben
Steigende Kosten für Gas
Derzeit sind wir in der glücklichen Lage, langfristige Verträge mit unserem Gasversorger Badenova abgeschlossen zu haben, von denen Sie als Mieter*in jetzt deutlich profitieren. Unsere Verträge laufen bis Ende 2023, ab dem Jahr 2024 müssen wir allerdings mit steigenden Kosten rechnen. Auf welcher Basis die Verträge dann abgeschlossen werden können ist derzeit leider noch nicht absehbar.
Eine Erhöhung der Heizkosten-Vorauszahlung ist daher momentan nicht zwingend nötig – trotzdem raten wir dazu die Vorauszahlungen anzupassen, sollte dies nicht bereits erfolgt sein.
Bitte sprechen Sie uns für eine Beratung an:
Frau Böhler: j.boehler@bgweil.de oder 07621/42258-24
Frau Stephan: a.stephan@bgweil.de oder 07621/42258-18
Aktuelle Kontaktdaten
Wenn sich Ihre Kontaktdaten wie Adresse, Email, Telefonnummer oder Kontodaten ändern denken Sie bitte daran, diese auch bei uns über die Formulare im Downloadbereich einzureichen.
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