Angaben nach Telemediengesetz und Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung
Kontakt
Baugenossenschaft Haltingen- Weil eG
Gartenstraße 9
79576 Weil am Rhein
Telefon: 07621/42258-0
Telefax: 07621/42258-20
Vorstand
Rainer Hunn (hauptamtlich)
Peter Blubacher (nebenamtlich)
Aufsichtsratsvorsitz
Peter Erhardt
Rechtsform und Register
Rechtsform: Genossenschaft
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Registernummer: 410048
Gesetzlicher Prüfungsverband nach § 54 GenG
vbw Verband baden-württembergischer
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Herdweg 52-54
70174 Stuttgart
www.vbw-online.de
Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Strasse 108
53117 Bonn
Umsatz-Identifikationsnummer
nicht vorhanden (keine Vorsteuerabzugsberechtigung)
Mitgliedschaften
vbw Verband baden- württembergischer Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V.
Herdweg 52
70174 Stuttgart
AGV Arbeitgeberverband der Wohnungswirtschaft e.V.
Peter-Müller-Straße 16
40468 Düsseldorf
DESWOS Deutsche Entwicklungshilfe für soziales
Wohnungs- und Siedlungswesen e.V.
Innere Kanalstraße 69
50823 Köln
Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistungen
Die Beschreibung unserer Dienstleistungen finden Sie unter www.bgweil.de
Verträge
Die von uns verwendeten Verträge liegen auf der Geschäftsstelle Gartenstraße 9, 79576 Weil am Rhein zur Einsicht bereit.
Preise der Dienstleistungen
Informationen zu den Preisen unserer Dienstleistung gemäß §4 DL-InfoV teilen wir gerne auf Anfrage mit.
Aktuelle Vermietungs- und Kaufangebote finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Miet-/Kaufobjekte“
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir verwenden nur auf konkrete Verträge bezogene Allgemeine Vertragsbestimmungen, die auf der Geschäftsstelle in der Gartenstraße 9, 79576 Weil am Rhein, zur Einsicht bereit liegen.
Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
Wir nehmen am Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nicht teil.
Vertragsklauseln
Wir verwenden keine Vertragsklauseln, die über das auf den konkreten Vertrag anwendbare Recht hinausgehen.
Garantien
Wir gewähren keine Garantien, die über das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinausgehen.
Offenlegungspflichten nach §7 InstitutsVergV
Nach den Bestimmungen der Instituts- Vergütungsverordnung sind lediglich 2 Geschäftsleiter und 2 weitere Personen vom Regelungsgehalt der Offenlegungspflichten betroffen. Die Schutzvorschrift zur Wahrung des Wesentlichkeits- und Vertraulichkeitsgrundsatzes gemäß §7 Abs. 1 Satz 1 InstitustVergV wird in Anspruch genommen.