Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Haltingen-Weil.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir derzeit keine neuen Mitglieder aufnehmen. Diese Entscheidung dient der Regulierung des Anfrageaufkommens, sodass wir unseren bereits eingetragenen Mitgliedern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen können.
Ausnahme: Kinder bis zum 12. Lebensjahr können weiterhin Mitglied werden.
Dividende
Der Gewinnanteil (= Dividende, zur Zeit 4%) wird satzungsgemäß durch die Mitglieder der Baugenossenschaft in der Mitgliederversammlung beschlossen. Dividendenberechtigt sind nur die zum 01.01. eines Jahres gezeichneten und einbezahlten Geschäftsanteile.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Kündigung hierzu muss jedoch mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen. D.h., bei einer Kündigung bis zum 30.06. eines Jahres endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des selben Jahres. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt dann nach der Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr, in der Regel findet diese im Juli statt. Wird die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich diese um 1 Jahr.
Beispiele:
Die Kündigung erfolgt am 20.06.2025- die Mitgliedschaft endet zum 31.12.2025. Die Auszahlung des Anteils/der Anteile erfolgt nach der Mitgliederversammlung über das Geschäftsjahr 2025, also im Juni/Juli 2026.
Die Kündigung erfolgt am 20.07.2025- die Mitgliedschaft endet zum 31.12.2026. Die Auszahlung des Anteils/der Anteile erfolgt nach der Mitgliederversammlung über das Geschäftsjahr 2026, also im Juni/Juli 2027.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns an – wir antworten Ihnen gerne.