Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Haltingen-Weil.

Bitte beachten Sie, dass wir vorübergehend keine neuen Mitglieder aufnehmen. Wir möchten so das Anfrageaufkommen regulieren und unsere bereits eingetragenen Mitglieder mit Wohnraum versorgen, bevor wir neue Mitglieder aufnehmen.

Ausnahme: Kinder bis zum 12. Lebensjahr können weiterhin Mitglied werden, um ausschließlich bei erreichen der Volljährigkeit eine Wohnung anmieten zu können. 

 

Dividende

Der Gewinnanteil (= Dividende, zur Zeit 4%) wird satzungsgemäß durch die Mitglieder der Baugenossenschaft in der Mitgliederversammlung beschlossen. Dividendenberechtigt sind nur die zum 01.01. eines Jahres gezeichneten und einbezahlten Geschäftsanteile.

 

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Kündigung hierzu muss jedoch mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen. D.h., bei einer Kündigung bis zum 30.06. eines Jahres endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des selben Jahres. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt dann nach der Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr, in der Regel findet diese im Juli statt. Wird die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich diese um 1 Jahr.

Beispiele:

Die Kündigung erfolgt am 20.06.2022- die Mitgliedschaft endet zum 31.12.2022. Die Auszahlung des Anteils/der Anteile erfolgt nach der Mitgliederversammlung über das Geschäftsjahr 2022, also im Juni/Juli 2023.

Die Kündigung erfolgt am 20.07.2022- die Mitgliedschaft endet zum 31.12.2023. Die Auszahlung des Anteils/der Anteile erfolgt nach der Mitgliederversammlung über das Geschäftsjahr 2023, also im Juni/Juli 2024.

 

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an – wir antworten Ihnen gerne.