Der Sparerpauschbetrag wurde zum 01.01.2023 erhöht.

Muss ich meinen Freistellungsauftrag nun ändern ??

Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrages wurde verabschiedet.

Das sind die Änderungen ab 01.01.2023:

  • Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 801 auf 1.000 Euro
  • Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro

Wir passen zum 01.01.2023 die unbefristeten Freistellungsaufträge automatisch an:

  • Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf Weiteres erteilt ? Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro ab 01.01.2023.                                            Sie müssen dafür nichts tun.
  • Bei Zusammenveranlagung erhöht sich der Betrag von 1.602 Euro automatisch auf 2.000 Euro ab 01.01.2023.
  • Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze? Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844%.

 

Wenn Sie Ihren aktuellen Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen möchten, dann reichen Sie uns bitte erneut einen Freistellungsauftrag ein –

das Formular finden Sie unter SERVICE ⇒ Downloads & Formulare.